FAQ/ Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§1 Kenntnisnahme und Einverständnis
Zwischen dem Hundehalter und Scharmützel Dogs wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Die hier aufgeführten
allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages. Scharmützel Dogs weist
jeden Hundehalter bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen
Geschäftsbedingungen Bestandteil des Betreuungsvertrages sind. Außerdem sind die hier aufgeführten allgemeinen
Geschäftsbedingungen im Internet unter www.scharmuetzeldogs.de nachzulesen. Jeder Hundehalter, der seinen Hund
in unsere Hundepension gibt, versichert, von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hundebetreuungen
durch Scharmützel Dogs Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit Scharmützel Dogs einen Vertrag
abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
§2 Haftung
§2 a Allgemeiner Haftungsausschluss
Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Die Haftung von Scharmützel Dogs für Schäden
aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Betreuer. Das Haftungsrisiko ist beschränkt auf den aktuellen Mindestwert eines Hundes
derselben Rasse. Der Halter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Handlungen des Hundes während des
Aufenthaltes in der Hundepension. Der Hundehalter versichert das Bestehen einer gültigen
Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die Betreuung durch Scharmützel Dogs erfolgt mit bestem Gewissen und stets im
Sinne der Hunde.
§ 2 b Haftungsausschluss für mitgebrachte Gegenstände
Scharmützel Dogs übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.
§ 2 c Haftungsausschluss außerhalb des Hundepensions-Geländes
Das Areal von Scharmützel Dogs ist mit einem ca. 1,80 m hohen Zaun gesichert. Es kann jedoch nie mit absoluter
Sicherheit ausgeschlossen werden, dass ein Hund die Barriere überwindet und außerhalb des Geländes Schaden nimmt
oder verursacht. Alle Mitarbeiter und beauftragte Personen von Scharmützel Dogs sind angewiesen, Risiken dieser Art
durch ständige Aufsicht und durch stetige Kontrolle der Zäune und des Geländes so gering wie möglich zu halten.
Scharmützel Dogs bietet dem Hund außerdem auch genügend Auslauf außerhalb des Geländes in Form von
Spaziergängen und Schwimmen in der näheren Umgebung. Der Halter übernimmt die Haftungsrisiken auch außerhalb
des Geländes des Betreuungsgeländes bei Spaziergängen und Unternehmungen.
Der Hundehalter wurde hiermit über das o.g. Risiko informiert. Der Hundehalter übernimmt im Schadensfall die volle
Verantwortung und trägt jegliche damit verbundene Haftungsrisiken und eventuell entstehende Kosten, wenn der
Schaden nicht durch fahrlässiges Handeln des Personals von Scharmützel Dogs verursacht worden ist.
§ 2 d Haftungsausschluss – Betreuung in der Hundegruppe
Die Hunde werden in der Gruppe betreut. Trotz aller Vorteile für die Hunde ist damit jedoch ein gewisses Risiko
verbunden. Zwar wird das Aggressionspotential aller Hunde im Voraus abgeklärt und die Hunde fachgerecht
zusammengeführt, Verletzungen lassen sich jedoch nie ganz ausschließen. Der Hundehalter wurde hiermit über dieses
Risiko informiert und autorisiert Mitarbeiter und Beauftragte von Scharmützel Dogs seinen Hund in der Hundegruppe
zu betreuen und übernimmt die volle Verantwortung bei Zwischenfällen. Im Falle einer Beißerei werden die
Behandlungskosten auf die Besitzer aller daran beteiligten Hunde gleichermaßen aufgeteilt, sofern kein Hund
vorsätzlich gebissen hat.
§ 2 e Betreuung von läufigen Hündinnen
Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen möglichst nicht in Betreuung gegeben werden sollten. Für
eventuelle Deckschäden wird keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten
des Hundehalters.
Der Hundehalter verpflichtet sich, eine Läufigkeit klar und deutlich dem Team von Scharmützel Dogs bekannt zu geben
und eventuell Hygienehöschen mitzugeben.
Durch den Mehraufwand (Hygiene, veränderter Gemütszustand, Reagieren der Rüden, etc.) und der erforderlichen
Trennung von den anderen Hunden werden dem Hundehalter pro Tag 10 € zusätzlich berechnet.
Dem Halter sind die Bedingungen in Verbindung mit der Betreuung von läufigen Hündinnen bewusst. Hiermit
werden sie vom Halter akzeptiert, der Halter verpflichtet sich zur Einhaltung.
§ 3 Halterbenachrichtigung
Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundehalter oder ein Stellvertreter zu jeder Zeit
telefonisch erreichbar ist.
§ 4 Gesundheit des Hundes
§ 4 a Gesundheitsverschlechterung während der Betreuung
Der Hundehalter wird durch Scharmützel Dogs unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche
oder psychische Störungen auftreten oder der Hund starke Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß
übersteigen. Der Halter hat für seine Erreichbarkeit zu sorgen. Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu
gebenden Hundes ist im Vorfeld ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben.
§ 4 b Impfungen, Entwurmung
Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund regelmäßig entwurmt wird oder einer
regelmäßigen Kotuntersuchung auf Würmern und Parasiten unterzogen wird und ebenfalls speziell auch gegen Zecken
und Flöhe vorsorglich geschützt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Scharmützel Dogs dazu berechtigt, vom
Betreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen und Entwurmungen, Flohbehandlungen, etc. auf Kosten des
Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters.
Scharmützel Dogs übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Hundehalter
kommt für entstehende Kosten durch von seinem Hund verursachte Parasitenbefälle auf. Der Hundehalter sichert zu,
dass der Hund einen aktuellen Impfstatus nach aktuellem Standard hat. Wir raten dazu, den Hund außerdem einer
zusätzlichen erweiterten Zwingerhustenimpfung zu unterziehen.
§ 4 c Tierarzt, medizinische Versorgung
Sollte der Hund erkranken/sich verletzen, ist Scharmützel Dogs dazu berechtigt, im eigenen Ermessen einen Tierarzt
hinzuzuziehen, Medikamente zu verabreichen oder den Hund in anderer Weise medizinisch zu versorgen. Der
Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt
oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei
entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Zusätzlich werden für einen
notwendigen Tierarztbesuch 20 € fällig.
§ 4 d Ansteckende/schwere Erkrankungen
Bei ansteckenden oder schweren Erkrankungen, die während des Aufenthaltes auftreten, ist Scharmützel Dogs dazu
berechtigt, den Hund zu isolieren (Quarantäne) oder an eine Tierklinik zu übergeben, um ihn entsprechend zu versorgen
und um Schäden für Dritte (Mensch und Tier) abzuwenden. Scharmützel Dogs ist darüber hinaus in diesem Fall
berechtigt, den Betreuungssvertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen. Die Kosten für die Unterbringung, für die
Behandlung und für andere in diesem Zusammenhang auftretende Kosten sind vom Halter zu tragen.
§ 4 e Einschläferung, Ableben des Hundes
Sollte sich der Hund während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, dass der hinzugezogene
Tierarzt zur zeitnahen Einschläferung rät, wird der Hundehalter unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb einer für
den Hund zumutbaren Zeitspanne nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei
Scharmützel Dogs. Deshalb ist eine ständige Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ist laut Tierarzt ein sofortiges Einschläfern
von Nöten, um den Hund erhebliche Qualen zu ersparen, so darf die Einschläferung ohne größere Verzögerungen, die
auf Kosten des Tierwohles gehen würden, umgehend erfolgen. Die Kosten trägt der Hundehalter. Sollte der Hund auf
sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Hundehalter getragen.
§ 5 Nichtabholung des Hundes
Ist es dem Hundehalter nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies Scharmützel Dogs
umgehend mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthalts ist eine zusätzliche Gebühr von
10,00€ pro Tag zu entrichten. Wird der Hund nicht abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter
verlängert, so ist Scharmützel Dogs dazu berechtigt den Hund nach Ablauf von 10 Kalendertagen an ein neues Zuhause
oder ein Tierheim zu vermitteln. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in
Rechnung gestellt.
§ 6 Registrierung und Kennzeichnung
Der Hundehalter versichert hiermit, dass sein Hund ordnungsgemäß gekennzeichnet ist (Mikrochip/Tattoowierung) und
die Kennzeichnung mit der Kennnummer im EU-Heimtierausweis übereinstimmt. Ebenfalls verpflichtet sich der
Hundehalter, den Hund kostenfrei bei Tasso.ev zu registrieren. Eine Kopie des Tassoausweises wird beigelegt.
(Die Registrierung dient dem schnelleren Auffinden des Hundes im Falle eines Verlustes, außerdem sind die Hunde nur
mit der Registrierung schnell und unkompliziert dem Halter zuordbar.)
§ 7 Datenspeicherung, Veröffentlichung von Bildmaterial des Hundes
§ 7 a Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Halter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen
personenbezogenen Daten durch Scharmützel Dogs. Der Halter erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner
erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die des Tieres hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen
Behandlung.
§ 7 b Veröffentlichung von Bildmaterial und kurzen Bildbeschreibungen
O Der Halter erklärt sich mit der Veröffentlichung von Fotos, Videos und kurzen Beschreibungen seines Hundes
in öffentlichen Medien (Website, Facebook, Instagram, Twitter, etc.) einverstanden.
O Der Halter erklärt sich nicht mit der Veröffentlichung von Fotos, Videos und kurzen Beschreibungen seines
Hundes in öffentlichen Medien (Website, Facebook, Instagram, Twitter, etc.) einverstanden.
§ 8 Preise, Bezahlarten und Stornierungsbedingungen
§ 8 a Preise

Die aktuellen Preise sind stets auf der Website von Scharmützel Dogs nachzulesen (www.scharmuetzeldogs.de). Die
aktuellen Preise auf der Website bestimmen stets die Grundlage der Berechnungen. Absprachen werden untenstehend
festgelegt. Mündliche Abreden sind unwirksam. Werden keine Sonderabsprachen festgelegt, dann gelten die Preise,
wie sie auf der Website festgehalten sind. Der Hundehalter erklärt sich mit seiner Unterschrift auf diesem Vertrag mit
den Preisen einverstanden.
§ 8 b Bezahlarten
Der Hundehalter verpflichtet sich, den vollen Preis vor Aufenthalt zu bezahlen. Er kann vorab über Paypal, per
Überweisung oder in bar zahlen. Erst mit vorheriger Zahlung ist der gebuchte Aufenthalt verbindlich reserviert.
§ 8 c Stornierungsbedingungen
Bei einer Kündigung des gebuchten Pensionsplatzes unter 42 Tagen vor dem ersten Tag des geplanten Aufenthaltes,
behalten wir den vollen Betrag ein, da wir anderen Hundehaltern den Betreuungsplatz nicht anbieten konnten und eine
kurzfristige Neuvermietung nicht gewährleistet werden kann.
Bei Tagesbetreuungen/ Hundekindergarten kann der Halter bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei zurück treten.
§ 9 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen/Ganzen.